Zahlt die deutsche Bahn bei Verspätung Entschädigungen?

Zahlt die deutsche Bahn bei Verspätung Entschädigungen?Es ist nichts Ungewöhnliches und fast jeder Berufstätige, der mit der Bahn zur Arbeit fährt, erlebt es oft sogar mehrmals die Woche. Die Bahn hat Verspätung. Mal sind es nur fünf Minuten aber auch eine halbe Stunde oder sogar ganze Stunden können vereinzelnd vorkommen. Trotz vieler TV-Reportagen und Zeitungsartikeln über diese Problematik weiß noch immer ein Großteil der Bundesbürger nicht, ob man bei einer Bahnverspätung Entschädigung erhält oder nicht.

Wenn der Zug jedoch mehr als eine Stunde Verspätung am Zielbahnhof hat, erhält der Bahnkunde für die einfache Fahrt 25 % des gezahlten Preises. Ab einer Verspätung von über zwei Stunden sogar 50 %. Sollte man ein Ticket für Hin- und Rückfahrt haben, bekommt man die Hälfte des Preises erstattet. Beträge von unter vier Euro werden nicht ausgezahlt und somit müssen z. B. Inhaber von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten die Verspätungsfälle gesammelt einreichen. Als Fahrgast kann man zwischen einer Auszahlung des Geldbetrages oder einem Gutschein in derselben Höhe wählen.

Um die Ansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrgastrechte-Formular ausgefüllt werden. Dieses erhält man unter anderem bei dem Servicepersonal im Zug oder auf der Internetseite der Bahn. Sollte man die Bahn nutzen, um in den Urlaub zu fahren oder sein Flugzeug zu erwischen, kann es sinnvoll sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Vor Abschluss einer RRV sollte man einen Reiserücktrittsversicherung Vergleich im Internet nutzen um im Fall der Fälle hier tatsächlich nicht zu viel für die Übernahme der Reisekosten zu bezahlen. Die Deutsche Bahn erstattet zwar einen Teil des Ticketpreises aber höhere Kosten für einen verpassten Flug kann man selbstverständlich nicht in Rechnung stellen.