Ferienzeit: Was muss ich zu den Langzeitmieten auf Mallorca wissen?

Wer einmal die begehrte Ferieninsel Mallorca besucht hat, der kommt gern wieder. Für die meisten Urlauber reicht allerdings eine Ferienzeit von ein oder zwei Wochen kaum aus. Viele möchten sich aufgrund der klimatischen Verhältnisse gerne auch länger auf der Baleareninsel niederlassen, die mit ihren ruhigen Regionen, der umwerfenden Landschaft und dem mediterranem Wetter vielerlei Vorzüge zu bieten hat. Für viele Mallorca-Liebhaben kommen daher Langzeitvermietungen gerade recht.

Der Vergleich lohnt sich

Bis vor Kurzem noch war die Vermietung von Wohnräumen auf Mallorca über einen kleinen, überschaubaren Markt abwickelbar. Die Insulaner haben sich den stetig wachsenden Besucherzahlen angepasst und die Nachfrage gut aufgenommen. So wurde immer mehr Wohnraum geschaffen – in erster Linie für Vermietungen von Wohnungen und Häusern für Urlauber. Doch auch die Kaufinteressenten haben zugenommen. Den Traum von den eigenen vier Wänden auf der Baleareninsel hegen jedoch nicht nur Stars und Sternchen. Auch der Otto-Normalverbraucher möchte ein Stück vom großen Kuchen abhaben. So kam es, dass zum einen die Langzeitvermietung von Immobilien auf der Insel immer weiter ausgebaut wurde. Zum anderen stieg die Zahl der Verkaufsobjekte.

Mittlerweile ist Mallorca in Bezug auf die Wohmeigentumsquote ungeschlagener Sieger in ganz Europa.

Regeln des spanischen Mietrechts

Die meisten Besucher möchten sich nicht unbedingt an eine Eigentumswohnung heranwagen, denn normale Objekte längere Zeit mieten zu können, reicht vielen vollkommen aus. Allerdings decken sich diese Ideen nicht unbedingt mit den gesteckten Vorhaben der Vermieter. Während allgemeinhin die Mieter die Wohnungen längerfristig nutzen möchten, haben die Vermieter eher andere Interessen und versuchen den Mietzeitraum auf ein Jahr zu begrenzen. Allerdings ist das spanische Mietrecht eindeutig auf der Seite der Mieter, weil es laut Gesetz durchaus möglich ist, die Wohnung oder das Haus bis zu fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters nutzen zu können. Zahlt der Mieter pünktlich die Mieten und verstößt nicht gegen vorherrschende Gesetze, so kann in diesem Fall rein gar nichts getan werden.

Was ist mit den Nebenkosten?

Wer sich nicht nur mit einer Wohnung zufriedengeben mag, sondern sein Augenmerk auf eine Finca gesetzt hat, der sollte Wissenswertes über die Nebenkosten für gehobene Wohnanlagen in Erfahrung bringen. Die hohen Betriebskosten, die in Spanien allgemein als Gemeinschaftskosten (auf Spanisch: gastos de comunidad) bezeichnet werden, sind nämlich in den allgemeinen Mietpreisen bereits enthalten. Die Kosten werden demnach pauschal einkalkuliert. Liegen die Nebenkosten am Ende eines Jahres höher, so verlangt der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung. Allerdings kann der Mieter bei zu viel entrichteten Zahlungen ebenso keinen Anspruch auf Rückzahlungen erheben.

Ganz gleich, ob es eine Wohnung, ein Haus oder eine Finca sein darf – Kalkulationen sind auch hier das A und O.